- Klasse 11: Noten von 1 bis 6
- Versetzungsregelung:
eine 5 in Ma,
D, E kann nicht ausgeglichen werden; max. zwei
Noten 5 (restliche Fächer) können jeweils
durch die Noten 1 oder 2 ausgeglichen werden
- Kl. 12 & 13: Punkte von 0 (ungenügend)
bis 15 (sehr gut)
- kein Schuljahr mehr, sondern Kurshalbjahre
(pädagogische Einheit) - ohne Versetzungsregelung;
- max. 10 Kurse dürfen unter 5 Punkten
bewertet sein;
- kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet
sein
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