Bewertung am beruflichen Gymnasium

 

  • Klasse 11: Noten von 1 bis 6
    • Versetzungsregelung:
      eine 5 in Ma, D, E kann nicht ausgeglichen werden; max. zwei Noten 5 (restliche Fächer) können jeweils durch die Noten 1 oder 2 ausgeglichen werden
  • Kl. 12 & 13: Punkte von 0 (ungenügend) bis 15 (sehr gut)
    • kein Schuljahr mehr, sondern Kurshalbjahre (pädagogische Einheit) - ohne Versetzungsregelung;
    • max. 10 Kurse dürfen unter 5 Punkten bewertet sein;
    • kein Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein

 www.evsz-gaussig.de